Die Änderung trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Gesetz Nr. 40/2009 Slg., StrafgesetzbuchDie Änderung betrifft nicht nur den Sachverhalt und die Einführung neuer Straftatbestände, sondern auch die Strafen selbst.
Das Strafgesetzbuch wurde geändert 2 Strafen hinzugefügt:
- Verbot der Ausführung öffentlicher Aufträge oder der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und
- Verbot der Annahme von Subventionen und Zuschüssen.
Bislang sind uns die beiden zuvor genannten Strafen nur in folgenden Fällen begegnet: Gesetz Nr. 418/2011 Slg., über die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen und das Verfahren gegen sie.
Es ist nun möglich, diese Strafen nicht nur gegen juristische Personen, sondern auch gegen andere Personen zu verhängen. auch an natürliche PersonenDies betrifft vor allem Fälle, in denen eine natürliche Person eine Straftat begeht, während sie einen Vertrag über die Ausführung öffentlicher Aufträge abschließt oder während der Ausführung dieser Aufträge, aber auch bei der Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren oder einem öffentlichen Wettbewerb.
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