Es trat am 1. Juni 2026 in Kraft. Dekret Nr. 80/2026 Slg., was geändert wird Dekret Nr. 154/2011 Slg., über die militärische Luftfahrt, Genehmigung der technischen Leistungsfähigkeit der militärischen Luftfahrt, Durchführung regelmäßiger technischer Inspektionen und Prüfungen der technischen Ausrüstung der militärischen Luftfahrt, Betrieb und Inspektionen der militärischen Luftfahrt und Zulassung und Zertifizierung von juristischen Personen und Einzelpersonen, und über das Register der militärischen Luftfahrt (über die militärische Luftfahrt).
Was bringt die Änderung?
Die Änderung des Dekrets über militärische Luftfahrttechnologie reagiert auf Veränderungen im Verteidigungsbereich. Ziel ist es, die Bedingungen für die Einführung und den Betrieb militärischer unbemannter Luftfahrzeuge zu vereinfachen und einen neuen Ansatz einzuführen, der auf der Bewertung und Einschätzung des Risikoniveaus basiert.Es orientiert sich zudem an den Regelungen der EU- oder NATO-Mitgliedstaaten und erzielt dadurch eine bessere Vereinheitlichung und Modernisierung der Praxis.
Das neue risikobasierte Kategorisierungssystem wird gelten für alle Militärdrohnen, nämlich solche, die von den Streitkräften der Tschechischen Republik und zivilen Betreibern (die beispielsweise an der Ausbildung von Militärpersonal beteiligt sind) betrieben werden.
Verkehrskategorie
- Offener Betriebsmodus – repräsentieren geringes Risiko für den übrigen Verkehr im Luftraum und für Personen und Sachen am Boden unterliegen sie nicht der Musterzulassung für Militärflugzeuge.
- Spezielle Betriebsweise – repräsentieren mittleres Risikosind auch nicht der Musterzulassung für Militärflugzeuge unterworfen.
- Zertifizierte Betriebsart – repräsentieren hohes Risiko, unterliegt der Musterzulassung für Militärflugzeuge Herr Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik.
Bei einer Risikobewertung wird ein militärisches unbemanntes Luftfahrzeug berücksichtigt. umfassendEs werden nicht nur die technischen Parameter geprüft, sondern auch die Fähigkeiten (unabhängige Navigation, Waffentragfähigkeit, Zielerfassung usw.), wobei stets die Einsatzmethode (Aufklärung, Kampfeinsätze, Materialtransport usw.) und die Einsatzbedingungen (Flüge bei Tag oder Nacht, bei gutem oder schlechtem Wetter und Sichtverhältnissen usw.) berücksichtigt werden.
Änderungen an den Anhängen
Die Änderung des Dekrets über militärische Luftfahrttechnologie umfasst auch Folgendes: eine wesentliche Änderung der Anhängeinsbesondere Nr. 6, 7 und 8.
Anhang Nr. 6 enthält eine Liste der Beschränkungen für militärische unbemannte Luftfahrzeuge im offenen Modus.
Anhang Nr. 7 definiert (nicht abschließend) den Umfang der bewerteten Bereiche und Parameter.
Anhang Nr. 8 dann regelt es die Methode und die Phasen der Risikobewertung selbst.
Erwartete Auswirkungen
Das Verteidigungsministerium hebt hervor Reduzierung des Verwaltungsaufwands und des Zeitbedarfs für Unternehmen, die an der Entwicklung, Produktion oder dem Betrieb militärischer unbemannter Flugzeuge beteiligt sindDas bisherige Standardverfahren dauerte mehrere Jahre, das neue Verfahren soll verkürzt werden auf mehrere Monate oder sogar Wochen.
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