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Luftfahrtrecht

Professionelle Rechtsberatung und Unterstützung im Bereich des Luftfahrtrechts

Vych & Partner ist eine führende Anwaltskanzlei in Prag mit Spezialisierung auf Luftfahrtrecht. Unser Expertenteam begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Flugzeugbeschaffung, der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und der Sicherstellung der Lufttüchtigkeit Ihrer Flugzeugflotte. Wir bieten umfassende Rechtsberatung und weisen auf mögliche Fallstricke beim Besitz und Betrieb von Flugzeugen und Drohnen hin – sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Sicht.

Jan Vych

Top-Experten

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung im Luftfahrtrecht und bei Unternehmenskäufen.

Komplexe Dienstleistungen

Wir bieten umfassende Rechtsberatung von der Vertragserstellung bis zum Abschluss der Transaktion.

Individueller Ansatz

Wir behandeln jeden Fall mit größter Sorgfalt und passen uns den Bedürfnissen des Kunden an.

UNSERE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH LUFTFAHRTSRECHT

Übernahme von Fluggesellschaften

Wir bieten umfassende Beratung und Beratung für die optimale Strategie bei Airline-Akquisitionen.

  • Juristische Analyse: Wir führen gründliche rechtliche Analysen von Fluggesellschaften vor der Übernahme durch.
  • Strukturierung der Transaktion: Wir helfen bei der Planung und Strukturierung der Transaktion, damit sie für den Kunden möglichst vorteilhaft ist.
  • Verhandlung: Wir vertreten Mandanten bei der Aushandlung der Transaktionsbedingungen und bei der Vorbereitung der Vertragsdokumentation.
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Rechtsberatung beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen und Hubschraubern

Wir bieten umfassende Rechtsberatung beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen und Hubschraubern.

  • Due-Diligence / Prospektprüfung: Wir führen eine rechtliche Due Diligence durch, um sicherzustellen, dass der Kunde alle notwendigen Informationen über das Flugzeug oder den Hubschrauber erhält.
  • Einloggen ins Luftregister: Wir helfen bei der Registrierung von Luftfahrzeugen im Luftfahrtregister der Zivilluftfahrtbehörde.
  • Vertragsdokumentation: Wir bereiten alle notwendigen Vertragsdokumente vor, einschließlich Kaufverträgen (APA).

Erstellung von Miet- und Betriebsverträgen

  • Mieten: Wir bereiten maßgeschneiderte Leasingverträge für Flugzeuge und Hubschrauber vor.
  • Betriebsvereinbarungen: Wir sorgen für die Vorbereitung von Betriebsverträgen und deren Gestaltung entsprechend den spezifischen Anforderungen des Kunden.
  • Wartung und Betrieb: Wir beraten unsere Kunden zu den Betriebsbedingungen, einschließlich der Wartung und Instandhaltung von Flugzeugen.

Rechtliche Analyse im Bereich der Luftfahrtvorschriften

Wir führen rechtliche Analysen und Beratungen insbesondere im Bereich der tschechischen Luftfahrtvorschriften durch.

  • EASA und FAA: Wir bieten Analysen der Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und der Federal Aviation Administration (FAA).
  • Internationale Vorschriften: Wir beraten Kunden bei der Einhaltung internationaler Luftfahrtvorschriften und -standards.
AK Vych – wir helfen bei der Umsetzung
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Rechtsberatung für Fluggesellschaften beim Markteintritt in Tschechien und Europa

Wir bieten Luftfahrtunternehmen Rechtsberatung an. beim Eintritt in den tschechischen und europäischen LuftfahrtmarktWir unterstützen Fluggesellschaften bei der Vorbereitung der Aufnahme von Flügen in die Tschechische Republik und gewährleisten die vollständige Einhaltung der EU- und tschechischen Luftfahrtgesetze. Wir haben zu diesem Thema einen Artikel veröffentlicht. Wie man den Betrieb einer internationalen Fluggesellschaft in die Tschechische Republik (EU) aufnimmt: Rechtliche Anforderungen für Fluggesellschaften aus Drittländern.

  • Fluggesellschaften, die in den tschechischen Markt eintreten: Wir führen rechtliche Analysen der Rahmenbedingungen für den Betrieb von Linien- und Charterflügen zwischen der EU und Drittländern durch.
  • Einhaltung der Luftfahrtvorschriften: Wir beraten Sie zu europäischem Luftfahrtrecht, regulatorischen Anforderungen und der Kommunikation mit den zuständigen Luftfahrtbehörden.
  • Genehmigungen und Zulassungsverfahren: Wir ermitteln und sichern die Genehmigungen und regulatorischen Schritte, die für die Aufnahme des Flugbetriebs erforderlich sind.
  • Betriebliche und vertragliche Struktur des Luftverkehrs: Wir bieten rechtliche Unterstützung beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit Flughäfen, Abfertigungsunternehmen und anderen Dienstleistern.
  • Rechtliche Aspekte des Flugbetriebs: Wir beraten Sie in den Bereichen Passagierschutz, Verbraucherrecht, DSGVO und anderen regulatorischen Verpflichtungen von Fluggesellschaften.

Vertretung von Körperschaften in Verfahren vor dem Amt für Zivilluftfahrt

  • Wir vertreten Mandanten in Verfahren vor der Zivilluftfahrtbehörde und anderen Luftfahrtbehörden.
  • Regulatorische Anforderungen: Wir unterstützen unsere Kunden bei der Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen und bereiten sie auf Verhandlungen mit den Behörden vor.
  • Rechtsstreitigkeiten: Wir bieten rechtliche Vertretung in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Luftfahrtrecht.

Beratung zum Ersatz von Schäden, die durch den Betrieb von Luftfahrzeugen entstehen

  • Wir beraten Mandanten bei der Entschädigung von Schäden, die durch den Betrieb von Flugzeugen entstehen.
  • Juristische Analyse: Wir führen rechtliche Analysen von Schadensfällen im Luftverkehr durch.
  • Vertretung in Verfahren: Wir vertreten Mandanten in Gerichts- und Verwaltungsverfahren bezüglich Schadensersatz.

Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS, Drohnen):

Der Betrieb unbemannter Systeme unterliegt mittlerweile strengen und sich rasch weiterentwickelnden Vorschriften. Die Regeln variieren. abhängig von der Art des Fluges, dem Gewicht, dem Zweck des Fluges und dem Einsatzort des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS) oder der Drohne.Wir unterstützen Betreiber unbemannter Systeme, Hersteller, Schulen, Investoren und öffentliche Einrichtungen bei der Einrichtung ihrer Aktivitäten, damit diese legal, sicher und wirtschaftlich nachhaltig.
 
Wir bieten Rechtsberatung an alle Betriebskategorien unbemannter Systeme (offen, spezifisch, zertifiziert) – von regulären kommerziellen Flügen bis hin zu komplexen Projekten. Einen kurzen Überblick über die Pflichten von Drohnennutzern finden Sie in unserem Artikel. Drohnen in der Praxis: Wo hört das Spielzeug auf und wo beginnt die rechtliche Verantwortung?
 

Einrichtung von Mechanismen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen und Drohnen

  • Wir werden Sie beraten. alles, was Sie wissen müssen und vereinbaren Sie dies, bevor Sie Drohnen für private oder geschäftliche Zwecke einsetzen.
  • Wir werden Empfehlungen abgeben, was in diesem Bereich überwacht werden sollte und wie alles am besten eingerichtet werden kann.
  • Wir helfen beim Aufbau des Betriebs, damit er in Übereinstimmung mit der DSGVORechtsvorschriften zum Schutz der Persönlichkeit und die Anforderungen von Auftraggebern oder Auftraggebern.

Drohnenbetreiberregistrierung

Überprüfung der Kompetenz von Drohnenpiloten

  • Jeder, der eine Drohne steuert, muss über die entsprechende Berechtigung verfügen. PilotenqualifikationDie Gesetzgebung unterscheidet je nach den oben genannten Kategorien des Drohnenbetriebs unterschiedliche Stufen des erforderlichen Wissens.
  • Wir helfen Ihnen beim Erwerb eines Pilotenscheins und, falls Sie den Schein nicht erhalten, verteidigen wir Sie gegen eine negative Entscheidung.

PDRA (Vordefinierte Risikobewertung)

  • Genehmigung zum Betrieb gemäß einer vordefinierten Risikobewertung Um die Risikobewertung für UAS-Betreiber zu vereinfachen, unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Unterlagen für die Genehmigungserteilung und die Risikobewertung.

SORA (Spezifische Betriebsrisikobewertung)

  • Genehmigung zum Betrieb durch Risikobewertung des geplanten Betriebs (Risikobewertung einer spezifischen Betriebskategorie) – Diese Methodik hilft, das Risikoniveau eines bestimmten Betriebs zu ermitteln und die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen und Betriebssicherheitsziele zur Gewährleistung der Betriebssicherheit festzulegen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Dokumente.

Lizenz für den Betrieb leichter unbemannter Luftfahrtsysteme (LUC)

  • Die LUC-Lizenz ist Sondergenehmigung Geregelt durch europäische Zivilluftfahrtgesetze, die in unserem Land von der Zivilluftfahrtbehörde erlassen werden und es den Betreibern unbemannter Systeme (Drohnen) ermöglichen, verschiedene Arten von Luftfahrtoperationen durchzuführen, ohne dass eine individuelle Genehmigung beantragt werden muss.
  • Wir beraten Sie, ob die LUC-Lizenz für Sie geeignet ist, und unterstützen Sie beim Antragsverfahren sowie bei der Einrichtung der erforderlichen Mechanismen für den Erhalt der LUC-Lizenz. Weitere Informationen zur LUC-Lizenz finden Sie in unserem Artikel. LUC-Lizenz in der Geschäftsstrategie von Drohnenbetreibern.

Vertretung von Drohnenbetreibern

  • Wir vertreten Drohnenbetreiber in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsdelikten.
  • Wir vertreten Mandanten in Verfahren bezüglich der Haftung für Schäden, die durch Drohneneinsätze verursacht wurden.
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LEITER DES LUFTFAHRTSRECHTS-TEAMS

REFERENCE

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)

Zu den wichtigsten Vorschriften zählen die tschechischen Luftfahrtvorschriften, die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und die Vorschriften der Federal Aviation Administration (FAA) für den internationalen Verkehr.

Zu den grundlegenden Schritten gehören die Durchführung einer rechtlichen Due-Diligence-Prüfung, die Aushandlung und Vorbereitung eines Kaufvertrags, die Registrierung des Flugzeugs im Luftverkehrsregister und die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen der Zivilluftfahrtbehörde. Mehr zum Thema Flugzeugkauf erfahren Sie in unserem Artikel Sicher und stressfrei. Was Sie beim Kauf eines Flugzeugs wissen sollten.

Unter Legal Due Diligence versteht man den Prozess der Analyse aller rechtlichen Aspekte des Besitzes und Betriebs eines Flugzeugs, um potenzielle Risiken zu identifizieren und sicherzustellen, dass der Käufer alle relevanten Informationen über das Flugzeug erhält.

Zu den Dokumenten gehören der Kaufvertrag, Dokumente zum technischen Zustand des Flugzeugs, Lufttüchtigkeitszeugnisse, Versicherungspolicen und andere von der Zivilluftfahrtbehörde geforderte Dokumente.

Der Zertifizierungsprozess beginnt Antrag auf Erteilung eines Typenzertifikats, die entweder von der EASA (für Flugzeuge innerhalb der EU) oder von der nationalen Luftfahrtbehörde auf spezifische Änderungen oder kleinere Konstruktionsänderungen hin bewertet wird. Im Anschluss daran erfolgen eine technische Bewertung der Konstruktion, Lufttüchtigkeitsprüfungen, eine Konformitätsbewertung und die Ausstellung des entsprechenden Zertifikats. (z. B. Typ-, Zusatz- oder Herstellerzertifikat). Rechtliche Probleme können insbesondere bei Haftungsfragen zwischen Hersteller, Zulassungsinhaber und Instandhaltungsorganisation (Part-21, Part-145), bei nicht genehmigten Konstruktionsänderungen oder bei Streitigkeiten über die Gültigkeit der Zertifizierung auftreten. Auch bei der Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern ist der Schutz des geistigen Eigentums von großer Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung des vertraglichen und regulatorischen Rahmens, um einen reibungslosen und rechtssicheren Zertifizierungsprozess zu gewährleisten.

Das Verfahren umfasst die Einholung der erforderlichen Genehmigungen ausländischer Luftfahrtbehörden, die Erfüllung ihrer Registrierungsanforderungen, die Durchführung von Inspektionen und die Vorlage von Unterlagen, die den Besitz und die Lufttüchtigkeit des Flugzeugs bestätigen.

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Sie können ein außerhalb der Tschechischen Republik registriertes Flugzeug betreiben, wenn es die Anforderungen erfüllt. EASA oder die zuständige nationale Behörde des Registrierungslandes, sofern diese sichergestellt hat, dass Lufttüchtigkeit in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften. Für kommerzielle Flüge (AOC) ist es erforderlich, dass der Flugbetrieb den Regeln entspricht. TCO (Drittlandbetreiber)Das heißt, Sie benötigen eine EASA-Zulassung für Flüge von und nach der EU. Bei privatem Betrieb müssen mindestens die Part-NCO-Standards erfüllt und eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Für Flüge von Tschechien aus kann jedoch die Genehmigung der ÚCL erforderlich sein, insbesondere wenn sich das Flugzeug längere Zeit in Tschechien aufhält. In der Praxis ist es entscheidend, steuerliche, zollrechtliche und versicherungstechnische Aspekte zu klären und nachzuweisen, dass Wartung und Betrieb gemäß anerkannten europäischen Vorschriften erfolgen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung Ihrer Betriebsstruktur, sodass diese den gesetzlichen Bestimmungen und der Praxis der ÚCL entspricht.

Das Verfahren umfasst die Feststellung des Schadens, die Beweissicherung, die Beurteilung der Haftung, die Verhandlung des Schadensersatzes und ggf. die Vertretung in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren.

Die Gründung einer Fluggesellschaft umfasst die Einholung der erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen, die Registrierung des Unternehmens, die Erstellung eines Geschäftsplans, die Sicherstellung der Finanzierung, den Kauf oder das Leasing von Flugzeugen, die Erstellung von Betriebsdokumenten und die Schulung des Personals.

Drohnenbetreiber müssen Vorschriften bezüglich Registrierung, Lufttüchtigkeit, Betriebsbeschränkungen (z. B. Höhenbeschränkungen, kein Überfliegen von Personen oder in der Nähe von Flughäfen), Versicherungen und Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Mehr zum Einsatz von Drohnen, auch in Schutzgebieten, können Sie in unserem Artikel lesen Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in besonders geschützten Gebieten.

Bei Schäden normalerweise Der Betreiber und/oder Pilot ist verantwortlichHalten Sie sich an die Versicherungsbedingungen, sichern Sie Beweise (Fotodokumentation, Flugaufzeichnungen) und melden Sie den Schaden unverzüglich. Für Linienflüge empfehlen wir eine erhöhte Haftpflichtdeckung. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung und dem Geschädigten.

Dokumentieren Sie zunächst den Vorfall (Foto/Video, Uhrzeit). Anschließend können Sie privatrechtlich (Schutz der Privatsphäre, Eigentumsrechte) oder verwaltungsrechtlich (Meldung an die Behörden/Polizei) vorgehen. Wir beraten Sie zu einem effektiven und angemessenen Vorgehen, einschließlich der DSGVO-Aspekte und der Kommunikation mit den Nachbarn.

Nicht standardmäßige Flugoperationen, wie z. B. Flugshows, Abwürfe aus der Luft oder Flüge außerhalb genehmigter Routen, vorbehaltlich einer Sondergenehmigung der Zivilluftfahrtbehörde (ÚCL). Voraussetzung ist die rechtzeitige Einreichung eines schriftlichen Antrags mit einer Beschreibung der geplanten Veranstaltung, der Flugzeugtypen und -anzahl, des Veranstaltungsortes, des Zeitpunktes und der Sicherheitsmaßnahmen. Die ÚCL kann außerdem eine Stellungnahme der Flugsicherung (ANSC) und einen Haftpflichtversicherungsnachweis verlangen. Darüber hinaus benötigen Sie für Abwürfe außerhalb genehmigter Gebiete die Zustimmung des Verteidigungsministeriums. Wir empfehlen, die Vorbereitungen mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung zu beginnen, um genügend Zeit für die Einholung aller Genehmigungen und die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen zu haben.

Gegen eine Geldstrafe der Zivilluftfahrtbehörde (CAA) kann Berufung eingelegt werden. durch BerufungDie Berufung muss innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden. Die Berufung ist zu richten an: VerkehrsministeriumDie Beschwerde wird über das Zollamt eingereicht. Sie muss klar darlegen, welche Punkte der Entscheidung Sie anfechten und warum – beispielsweise fehlerhafte Tatsachenfeststellungen, Verstöße gegen Verfahrensregeln oder eine unverhältnismäßig hohe Strafe. Das Verkehrsministerium kann die Entscheidung bestätigen, abändern oder aufheben. Sollten Sie mit dem Urteil weiterhin nicht einverstanden sein, können Sie Beschwerde einlegen. Verwaltungsmaßnahme zum zuständigen Regionalgericht (in Prag zum Stadtgericht). In der Praxis lohnt es sich, einen Anwalt zu beauftragen, der sich mit Verwaltungsverfahren und den Besonderheiten des Luftfahrtrechts auskennt. Er kann die Methodik der Zivilluftfahrtbehörde oder Verstöße gegen Beweisgrundsätze anfechten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Beschwerde und vertreten Sie im Verfahren.

Die Anwendung der Mehrwertsteuer beim Kauf eines Flugzeugs hängt von der Art des Betriebs und dem Lieferort ab. Im Falle eines Flugzeugs, das für den Einsatz im Rahmen eines Flugzeugverkehrs bestimmt ist, … private oder geschäftliche Nutzung innerhalb der EUEs gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz des Landes, in das das Flugzeug geliefert oder verbracht wird. Eine Mehrwertsteuerbefreiung ist möglich, wenn das Flugzeug für Folgendes bestimmt ist: für eine Fluggesellschaft, die überwiegend internationalen Luftverkehr betreibt, gegen Entgelt – die sogenannte „vorwiegend internationale Prüfung“. Diese Regelung gilt auch für die Reparatur und Wartung solcher Flugzeuge. Bei der Einfuhr aus einem Drittland können Flugzeuge im Rahmen dieser Regelung vorübergehend von Mehrwertsteuer und Zöllen befreit werden. vorübergehende NutzungWenn die Ware wieder aus dem EU-Gebiet exportiert wird, ist dies möglich. Jeder Fall muss jedoch individuell nach dem Betriebszweck und der Rechtsstellung des Betreibers geprüft werden. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen und rechtlichen Abwicklung der Transaktion.

Bei der Einfuhr eines Flugzeugs aus einem Drittland in die EU sind folgende Bestimmungen zu beachten: Zollkodex der Union (UCC)Die Basisoption ist die übliche Zollfreigabe für den freien Verkehr, bei der Zollgebühren und Mehrwertsteuer vom Zollwert. Wenn das Flugzeug jedoch nur vorübergehend genutzt werden soll (z. B. Testflüge, Präsentationen, Charter für einen begrenzten Zeitraum), ist es möglich, vorübergehende NutzungsregelungDiese Regelung ermöglicht Ihnen die zoll- und mehrwertsteuerfreie Einfuhr der Maschine, sofern diese anschließend wieder ausgeführt wird. Sie gilt in der Regel für 6 bis 12 Monate. In der Praxis müssen Sie Eigentumsnachweise, den Einfuhrzweck, Luftfrachtdokumente und gegebenenfalls eine Bürgschaft für mögliche Zollschulden nachweisen. Bei gewerblichen Transaktionen muss sichergestellt sein, dass der Betreiber über die entsprechende Genehmigung (z. B. TCO oder AOC) verfügt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Zollabfertigung und der Einrichtung der optimalen Regelung, um unnötige Kosten oder Sanktionen zu vermeiden.

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  • umfassende Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens

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  • Vorbereitung von Verträgen zum Erwerb von Unternehmen

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Im Rahmen unserer Gruppe arbeiten wir seit mehreren Jahren mit AK Vych zusammen. Alle juristischen Dienstleistungen werden stets auf einem hohen professionellen Niveau erbracht. AK hilft uns sowohl bei der normalen rechtlichen Agenda, aber auch bei komplexen Fällen können wir uns an sie wenden. Tätigkeit des geschäftsführenden Gesellschafters JUDr. Ing. Ich kann Jan Vych und seine Kollegen nur empfehlen. 

Ing. Igor Šlajchrt, Geschäftsführer

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